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Auslandskonto ab 2027: was CRD VI wirklich ändert.

Die EU verlangt von Banken außerhalb Europas künftig eine lizenzierte Zweigstelle, bevor sie Kunden mit EU-Wohnsitz Konten anbieten dürfen. Was ab dem 11. Januar 2027 gilt, welche Ausnahmen bleiben und warum am Ende der Wohnsitz entscheidet.

Geordnete Bankunterlagen in einem Dubai Büro als Symbol für internationale Kontoplanung
Lucas Dollfuss

Lucas DollfussGründer, The Key Advisory
Geprüft: 2. September 20269 Min. Lesezeit

Ist ein Konto außerhalb der EU ab 2027 noch möglich?

Direkte Antwort: Ja, aber der Zugang wird enger. Ab dem 11. Januar 2027 dürfen Banken aus Drittstaaten für Personen mit Wohnsitz in der EU grundsätzlich keine Einlagen- oder Girokonten mehr anbieten, wenn sie keine lizenzierte Zweigstelle im Wohnsitzland unterhalten. Grundlage ist Artikel 21c der Richtlinie CRD VI. Maßgeblich ist der Wohnsitz, nicht die Staatsangehörigkeit: EU-Bürger mit Lebensmittelpunkt außerhalb der EU sind nicht betroffen. Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, genießen Bestandsschutz. Eröffnungen auf ausschließliche Eigeninitiative des Kunden bleiben unter engen Voraussetzungen zulässig.
Stichtag11. Januar 2027

Ab dann greift die Zweigstellenpflicht für Kernbankdienstleistungen.

Bestandsschutz11. Juli 2026

Früher geschlossene Verträge dürfen fortgeführt werden.

MaßgeblichWohnsitz, nicht Pass

Die Regel knüpft an die Ansässigkeit des Kunden an.

Klare Grenze: Dieser Guide ordnet die neue Rechtslage für Leser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ein. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Einordnung Ihrer persönlichen Situation gehört zu einem qualifizierten Berater in Ihrem Ansässigkeitsstaat.
Betrifft mich das überhaupt?

Drei Fragen, eine ehrliche Einordnung. Das Ergebnis sagt auch, wenn sich für Sie nichts ändert.

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Was regelt CRD VI und wie setzt Deutschland sie um?

CRD VI ist die Richtlinie (EU) 2024/1619, die sechste Fassung der europäischen Bankenrichtlinie. Ihr Artikel 21c führt erstmals eine einheitliche Regel für den Marktzugang von Drittstaatenbanken ein: Wer in einem EU-Mitgliedstaat Kernbankdienstleistungen erbringen will, braucht dort künftig eine zugelassene Zweigstelle. Zu den Kernbankdienstleistungen zählen das Einlagengeschäft, also Giro-, Tages- und Festgeldkonten, das Kreditgeschäft und die Übernahme von Garantien.

Deutschland hat die Vorgaben mit dem BRUBEG umgesetzt, dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz. Der Bundestag hat es am 29. Januar 2026 beschlossen. Das Gesetz verankert im Kreditwesengesetz ein neues Aufsichtsregime für Drittstaaten-Zweigstellen mit eigener Erlaubnispflicht, Kapital- und Liquiditätsanforderungen und laufenden Meldepflichten.

Wichtig für die Praxis: Die Regel folgt dem Wohnsitz des Kunden, nicht der Staatsangehörigkeit. Ein deutscher Staatsbürger mit Lebensmittelpunkt in Dubai fällt nicht unter die Beschränkung. Ein australischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Berlin dagegen schon. Genau deshalb reagieren viele internationale Banken bereits jetzt: Einige steuern Kunden mit EU-Anschrift aus, andere verweisen auf europäische Tochtergesellschaften, deren Konditionen mit dem ursprünglichen Angebot oft wenig zu tun haben.

Welche Konten sind betroffen und welche nicht?

Betroffen ist das klassische Einlagengeschäft bei Banken ohne EU-Zweigstelle, gleich ob in den USA, der Schweiz oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Schweiz gilt bankaufsichtsrechtlich als Drittstaat, Schweizer Institute stehen also vor derselben Frage wie Banken aus Übersee. Nicht erfasst sind dagegen Wertpapierdienstleistungen, die unter die MiFID-Regeln fallen, sowie Anbieter, die ohnehin mit einer EU-Lizenz arbeiten.

KontotypAb 2027Wichtigste Einschränkung
Girokonto bei DrittstaatenbankNur mit EU-Zweigstelle oder auf EigeninitiativeBanken kündigen oder verweisen an EU-Töchter
Multi-Währungs-Konto bei EU-FintechUnverändert zulässigZahlungsdienstleister, keine klassische Bank
Wertpapierdepot im DrittstaatGrundsätzlich möglichMiFID-Regime, kein Ersatz für ein Girokonto
Konto mit VAE-WohnsitzNicht betroffenSetzt echte Verlagerung des Lebensmittelpunkts voraus
Konto einer VAE-GesellschaftNicht betroffenSetzt Substanz und nachvollziehbaren Zweck voraus

Bei der Depot-Ausnahme lohnt ein zweiter Blick. Wertpapierdienstleistungen sind zwar von der Zweigstellenpflicht ausgenommen, die Ausnahme greift aber nur, soweit der Anbieter seine Leistungen in der EU überhaupt rechtmäßig erbringen darf. Ein Depot ersetzt zudem kein Konto für den Zahlungsverkehr. Wer beides will, braucht zwei Antworten.

Betrifft CRD VI mein Konto in der Schweiz?

Ja, wenn Sie in der EU wohnen. Die Schweiz ist kein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums und gilt bankaufsichtsrechtlich als Drittstaat. Eine Schweizer Bank ohne lizenzierte Zweigstelle in Ihrem Wohnsitzland darf Ihnen ab dem 11. Januar 2027 kein neues Einlagen- oder Girokonto mehr aktiv anbieten. Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, darf sie fortführen. Ob sie das tut oder von sich aus kündigt, entscheidet allein die Bank.

Für die meisten Kantonal- und Regionalbanken lohnt sich eine eigene Zweigstelle in jedem einzelnen EU-Land nicht, denn einen EU-weiten Pass gibt es für Drittstaatenbanken nicht. Große Institute lösen das über Tochterbanken mit EU-Lizenz: Swissquote etwa führt Kunden mit EU-Wohnsitz über die Swissquote Bank Europe in Luxemburg, die von der dortigen Aufsicht CSSF beaufsichtigt wird. Ein Sonderfall ist Liechtenstein: Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums gilt es nicht als Drittstaat, die Zweigstellenpflicht greift dort nicht.

Ihre SituationAb 2027Worauf es ankommt
Wohnsitz in Deutschland oder Österreich, Schweizer Konto besteht seit JahrenBestandsschutzVertragsdatum vor dem 11. Juli 2026 belegen können. Die Bank kann trotzdem kündigen oder an eine EU-Tochter verweisen.
Wohnsitz in der EU, neues Schweizer Konto gewünschtNur eingeschränktÜber eine EU-Tochter der Bank, auf dokumentierte Eigeninitiative oder alternativ in Liechtenstein.
Wohnsitz in der SchweizNicht betroffenArtikel 21c schützt Personen mit Wohnsitz in der EU. Für Sie ändert sich durch CRD VI nichts.
Wegzug aus der EU in VorbereitungNicht mehr betroffenMit tatsächlichem Lebensmittelpunkt außerhalb der EU entfällt die Beschränkung. Der Zeitpunkt der Ummeldung zählt.

Wer heute in Deutschland oder Österreich wohnt und ein Schweizer Konto hält, muss also nichts kündigen. Sinnvoll ist, das Vertragsdatum und die aktuellen Kontobedingungen abzulegen und die Post der Bank in den nächsten Monaten aufmerksam zu lesen. Wer ohnehin über einen Wegzug nachdenkt, sollte die Reihenfolge kennen, die der Wohnsitz-Hebel weiter unten beschreibt.

Was bedeutet Reverse Solicitation und wo liegen die Grenzen?

Reverse Solicitation, auf Deutsch passive Dienstleistungsfreiheit, ist die wichtigste Ausnahme in Artikel 21c. Wendet sich ein Kunde ausschließlich aus eigener Initiative an eine Drittstaatenbank, darf diese ihn auch ohne EU-Zweigstelle bedienen. Die Bank darf ihm dann aber nur die angefragte Leistung erbringen und nichts darüber hinaus aktiv anbieten, es sei denn, es ist für die angefragte Leistung erforderlich oder eng mit ihr verbunden.

In der Praxis ist die Ausnahme schmaler, als sie klingt. Jede an EU-Kunden gerichtete Werbung zerstört sie: lokalisierte Anzeigen, Landingpages in EU-Sprachen, Vertreter vor Ort, sogar gezielte Ansprache über soziale Netzwerke. Banken dokumentieren die Eigeninitiative deshalb genau, üblicherweise mit einer schriftlichen Erklärung des Kunden vor der Kontoeröffnung. Die europäischen Aufseher haben zudem klargestellt, dass Reverse Solicitation kein dauerhaftes Geschäftsmodell sein kann.

Realistische Erwartung: Auf Eigeninitiative gestützte Kontobeziehungen funktionieren am ehesten im Private Banking mit größeren Anlagesummen und sauberer Dokumentation. Als Fundament für das alltägliche Banking einer Familie oder eines Unternehmens sind sie zu fragil. Auch die verbreitete Idee, eine Kontoeröffnung vor Ort im Ausland sei automatisch unproblematisch, ist rechtlich nicht gesichert.

Welche Meldepflichten gelten für ein Auslandskonto weiter: CRS, Steuererklärung und AWV?

Nein. Die Richtlinie regelt den Marktzugang der Banken, nicht die Pflichten der Kontoinhaber. Drei Ebenen bleiben unverändert bestehen und werden häufig verwechselt.

Erstens der automatische Informationsaustausch: Fast alle relevanten Staaten, einschließlich der VAE und der Schweiz, melden Kontodaten von in Deutschland steuerlich Ansässigen an das Bundeszentralamt für Steuern. Die VAE stehen auf der aktuellen Staatenaustauschliste des Bundesministeriums der Finanzen. Wie die Meldelogik im Detail funktioniert, erklärt unser Guide zum automatischen Informationsaustausch.

Zweitens die Steuerpflicht: Erträge auf Auslandskonten gehören unverändert in die Steuererklärung des Ansässigkeitsstaats. Ein Konto außerhalb der EU ist kein Steuersparmodell, sondern ein Standortthema.

Drittens die AWV-Meldepflicht: Zahlungen von mehr als 50.000 Euro in das oder aus dem Ausland sind der Deutschen Bundesbank zu melden. Die Schwelle wurde zum 1. Januar 2025 von früher 12.500 Euro angehoben. Viele Ratgeber nennen noch den alten Betrag.

Warum es ein anonymes Auslandskonto in diesem Umfeld nicht mehr gibt und was rechtmäßige Diskretion heute bedeutet, erklärt unser Guide zu Auslandskonto und CRS.

Warum es ein anonymes Auslandskonto in diesem Umfeld nicht mehr gibt und was rechtmäßige Diskretion heute bedeutet, erklärt unser Guide zu Auslandskonto und CRS.

Welche Optionen bleiben EU-Ansässigen realistisch?

Wer seinen Wohnsitz in der EU behält und trotzdem international banken will, hat ab 2027 im Kern drei Wege. Alle drei sind legal, alle drei haben Grenzen.

  • EU-lizenzierte Multi-Währungs-Anbieter: Fintechs mit europäischer Lizenz bieten lokale Kontoverbindungen außerhalb der EU, etwa für US-Dollar-Zahlungen. Bequem und regelkonform, aber es bleibt ein Zahlungsdienstleister, keine Vermögensbank.
  • Wertpapierdepot unter MiFID-Regeln: Für Anlagen bei internationalen Brokern weiterhin möglich, abhängig vom Zulassungsstatus des Anbieters. Kein Ersatz für Zahlungsverkehr und Einlagen.
  • Private Banking auf Eigeninitiative: Für größere Vermögen bleibt der dokumentierte Weg über Reverse Solicitation offen. Er verlangt saubere Nachweise und verträgt kein Marketing der Bank in Richtung EU. Wie eine Akte aussieht, die eine Bank ohne Rückfragen annimmt, besprechen wir gern, bevor Sie eine Bank ansprechen.

Alle drei Wege haben eines gemeinsam: Sie arbeiten um die Regel herum, statt sie aufzulösen. Wer dauerhaft vollwertiges Banking außerhalb der EU will, landet früher oder später bei der Frage, wo er ansässig ist.

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Betrifft CRD VI Ihre Situation?

Drei Fragen, eine ehrliche Einordnung, kein Verkaufsgespräch. Das Ergebnis sagt auch, wenn ein VAE-Setup für Sie keinen Sinn ergibt.

1. Wo liegt Ihr Lebensmittelpunkt heute?

CRD VI Update

Wenn es konkret wird, erfahren Sie es zuerst

Bis Januar 2027 folgen die deutschen Ausführungsbestimmungen, die Reaktionen der Schweizer Banken und die ersten Kündigungsschreiben. Wir schreiben, wenn sich etwas ändert, und erklären, was es für Leser in Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet. Kein Verkaufsgespräch.

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Warum der Wohnsitz die eigentliche Stellschraube ist

Artikel 21c schützt Kunden, die in der EU ansässig sind. Für Personen mit Lebensmittelpunkt außerhalb der EU gilt die Beschränkung nicht. Ein rechtssicher aufgesetzter Wohnsitz in den VAE macht das Konto in Dubai zu einem gewöhnlichen Inlandskonto. Dasselbe gilt für das Geschäftskonto einer VAE-Gesellschaft mit echter Substanz: Kontoinhaberin ist dann die Gesellschaft in den Emiraten, nicht eine Privatperson in der EU.

01

Ausgangslage klären

Wohnsitz, Steueransässigkeit und Kontozweck bestimmen, welche Regeln überhaupt gelten. Erst prüfen, dann strukturieren.

02

Struktur festlegen

VAE-Gesellschaft, Aufenthalt oder beides: Die Reihenfolge hängt vom Geschäftsmodell und der Situation im bisherigen Wohnsitzstaat ab.

03

Bankakte vorbereiten

Identität, Mittelherkunft, Zahlungsprofil und Zweck werden konsistent dokumentiert, bevor der Kontoantrag gestellt wird.

04

Pflichten sauber erfüllen

CRS-Selbstauskunft, Steuererklärungen und Meldepflichten bleiben bestehen und werden vollständig bedient.

Ehrlich bleibt festzuhalten: Ein VAE-Setup lohnt sich nicht für jeden. Wer nur ein Zweitkonto für Reisen oder gelegentliche Fremdwährungszahlungen braucht, ist mit einem EU-Anbieter schneller und günstiger bedient. Und wer aus Deutschland wegzieht, sollte die zeitliche Reihenfolge des Wegzugs vorab mit seiner Steuerberatung abstimmen, bevor Strukturen entstehen.

Häufige Fragen zu CRD VI und Auslandskonten

Ist ein Auslandskonto ab 2027 verboten?

Nein. Verboten war und ist es nicht. Neu ist, dass Drittstaatenbanken ohne lizenzierte EU-Zweigstelle ab dem 11. Januar 2027 keine Einlagenkonten für EU-Ansässige mehr aktiv anbieten dürfen. Eröffnungen auf ausschließliche Eigeninitiative des Kunden und Bestandskonten bleiben unter Voraussetzungen möglich.

Dürfen EU-Bürger weiterhin ein Auslandskonto führen?

Ja. Die Staatsangehörigkeit spielt für Artikel 21c keine Rolle, entscheidend ist der Wohnsitz. EU-Bürger mit Lebensmittelpunkt außerhalb der EU sind von der Zweigstellenpflicht nicht betroffen. Wer in der EU wohnt, kann Auslandskonten weiter führen, erhält aber ab 2027 von Drittstaatenbanken ohne EU-Zweigstelle keine aktiv angebotenen neuen Einlagenkonten mehr.

Welche Meldepflichten gelten für ein Auslandskonto?

Drei Ebenen, die CRD VI nicht ändert: Erstens meldet die ausländische Bank Kontodaten über den automatischen Informationsaustausch (CRS) an das Bundeszentralamt für Steuern, auch aus den VAE und der Schweiz. Zweitens gehören Erträge in die Steuererklärung des Ansässigkeitsstaats. Drittens sind Zahlungen von mehr als 50.000 Euro ins oder aus dem Ausland nach der Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank zu melden, die Schwelle gilt seit dem 1. Januar 2025. Ob im Einzelfall weitere Pflichten bestehen, klärt ein Steuerberater im Wohnsitzstaat.

Was passiert mit meinem bestehenden Konto in Dubai oder der Schweiz?

Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, genießen Bestandsschutz und dürfen fortgeführt werden. Einzelne Banken trennen sich aus Geschäftspolitik trotzdem von EU-Kunden. Eine Kündigung ist also möglich, folgt aber nicht zwingend aus dem Gesetz.

Gilt die Zweigstellenpflicht auch für Schweizer Banken?

Ja. Die Schweiz ist bankaufsichtsrechtlich ein Drittstaat außerhalb des EWR. Schweizer Institute ohne EU-Zweigstelle unterliegen denselben Beschränkungen wie Banken aus den USA oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Erfährt das Finanzamt von meinem Auslandskonto?

Regelmäßig ja. Über den Common Reporting Standard melden fast alle relevanten Staaten, einschließlich der VAE und der Schweiz, Kontodaten an das Bundeszentralamt für Steuern. Erträge gehören unabhängig davon in die Steuererklärung des Ansässigkeitsstaats.

Sind Wertpapierdepots im Ausland weiter möglich?

Grundsätzlich ja. Wertpapierdienstleistungen fallen unter die MiFID-Regeln und nicht unter die Zweigstellenpflicht der CRD VI. Die Ausnahme greift jedoch nur, soweit der Anbieter seine Leistungen in der EU rechtmäßig erbringen darf, und ein Depot ersetzt kein Konto für den Zahlungsverkehr.

Umgeht ein Konto in Dubai die neuen Regeln?

Mit EU-Wohnsitz nicht, dann gelten die Beschränkungen auch für Banken in den Emiraten. Mit tatsächlichem VAE-Wohnsitz oder über eine VAE-Gesellschaft mit Substanz ist das Konto dagegen ein lokales Konto, auf das die Zweigstellenpflicht nicht anwendbar ist.

Muss ich mein Schweizer Konto wegen CRD VI kündigen?

Nein. Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, darf die Bank fortführen. Sie kann aber von sich aus kündigen oder Kunden mit EU-Wohnsitz an eine Tochterbank mit EU-Lizenz verweisen. Neue Konten erhalten EU-Ansässige ab dem 11. Januar 2027 nur noch über eine EU-Zweigstelle oder EU-Tochter der Bank, auf dokumentierte Eigeninitiative oder bei einer Bank in Liechtenstein, das als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums nicht als Drittstaat gilt.

Passende nächste Schritte

Von der Schlagzeile zur belastbaren Bankstrategie.

Diese Guides vertiefen Kontotyp, Meldelogik und Struktur, ohne die Suchintention dieser Seite zu duplizieren.



Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen für Unternehmer, die eine Verlagerung nach Dubai prüfen. Er stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Konsultieren Sie für Ihre individuelle Situation immer lizenzierte Berater in Ihrer Heimatjurisdiktion.

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