Insight · Corporate Tax

Small Business Relief bis 2029 verlängert.

Ministerial Decision No. 131 gibt kleineren UAE-Strukturen drei Jahre mehr Zeit. Was entschieden wurde, für wen es zählt und warum es den Einstieg berechenbarer macht.

Lucas Dollfuss
Lucas DollfussGründer, The Key Advisory
Aktualisiert: 9. August 20263 Min. Lesezeit
Tischkalender und Sanduhr auf einem Schreibtisch vor der Dubai-Skyline in der Abenddämmerung
In diesem BeitragWas entschieden wurdeFür wen die Relief relevant istUnsere EinschätzungDer DACH-KontextHäufige Fragen
Direkte AntwortDie Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) verlängern die Small Business Relief im Körperschaftsteuer-Regime bis zu Steuerperioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2029 enden (Ministerial Decision No. 131); die Umsatzgrenze von 3 Millionen VAE-Dirham (AED) bleibt unverändert. Für kleinere inhabergeführte Unternehmen, neue Setups und Holding-Strukturen unter der Grenze bedeutet das drei Jahre mehr Planungssicherheit. Unsere Einschätzung: Die VAE nehmen die Steuer nicht zurück, sie machen den Einstieg berechenbarer. Für DACH-Unternehmer bleibt die Abstimmung mit den eigenen Beratern Pflicht.

Was entschieden wurde

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) verlängern die Small Business Relief im Körperschaftsteuer-Regime: Mit Ministerial Decision No. 131 können berechtigte Unternehmen die Entlastung nun für Steuerperioden nutzen, die am oder vor dem 31. Dezember 2029 enden. Bisher war Ende 2026 Schluss. Die Umsatzgrenze bleibt unverändert: 3 Millionen VAE-Dirham (AED) Jahresumsatz, festgelegt in Ministerial Decision No. 73 von 2023.

Zur Einordnung: Die Small Business Relief erlaubt es berechtigten kleinen Unternehmen, für die jeweilige Periode so behandelt zu werden, als hätten sie kein zu versteuerndes Einkommen. Registrierung und Steuererklärung bleiben Pflicht; die Entlastung ist ein Wahlrecht innerhalb der Compliance, kein Ausstieg aus ihr.

Für wen die Small Business Relief jetzt relevant ist

Für kleinere UAE-Strukturen ist das ein echtes Stück Planungssicherheit. Spannend ist die Verlängerung vor allem für drei Gruppen:

  • Kleinere inhabergeführte Unternehmen, die unter der Umsatzgrenze arbeiten und ihre Compliance-Routine erst aufbauen.
  • Neue Setups, die in den ersten Jahren planbar unter der Grenze bleiben und die Anlaufphase ohne zusätzliche Steuerlast strukturieren wollen.
  • Holding-Strukturen mit Umsatz unter der geltenden Grenze, für die die Entlastung die laufende Rechnung vereinfachen kann.

Unsere Einschätzung: Einstieg wird berechenbarer

Die VAE nehmen die Körperschaftsteuer nicht zurück. Sie machen den Einstieg berechenbarer. Die Reihenfolge der letzten Jahre erzählt eine konsistente Geschichte: Erst kam die Einführung der Steuer. Dann die erste Compliance-Praxis mit Registrierungen und Erklärungen. Jetzt bekommen kleinere Strukturen drei Jahre mehr Zeit, sauber in dieses System hineinzuwachsen.

Das passt zum Muster, das wir auch an anderer Stelle sehen: Das Regelwerk wird nicht weicher, aber vorhersehbarer. Wer eine UAE-Struktur plant, plant heute in einem System mit klaren Regeln und längeren Übergängen, nicht in einem Steuer-Niemandsland.

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Der DACH-Kontext: Abstimmung bleibt Pflicht

Wichtig, und deshalb steht es hier prominent: Das ist keine Steuerberatung. Gerade bei Unternehmern aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz muss eine UAE-Struktur mit den eigenen Steuer- und Rechtsberatern im Heimatstaat abgestimmt werden; Wohnsitz, Geschäftsleitung und Hinzurechnungsfragen entscheiden über die tatsächliche Wirkung. Sonst wird aus einer guten Idee schnell ein teures Problem.

Für die Planung ist die Verlängerung trotzdem ein klarer Punkt auf der Haben-Seite: Sie verschiebt keinen einzigen Abstimmungsschritt, aber sie nimmt einer sauber geplanten kleinen Struktur den Zeitdruck. Wie die Bausteine zusammengehören, zeigt unser Bereich Firmengründung in Dubai; die Konstellation mit verbleibendem Wohnsitz behandelt der Guide Firma in Dubai, Wohnsitz in Deutschland.

Häufige Fragen

Was wurde genau entschieden?

Mit Ministerial Decision No. 131 verlängert das Finanzministerium der VAE den Zeitraum, in dem berechtigte Unternehmen die Small Business Relief nutzen können: von bisher Ende 2026 auf Steuerperioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2029 enden. Die Umsatzgrenze von 3 Millionen VAE-Dirham (AED) aus Ministerial Decision No. 73 von 2023 bleibt unverändert.

Gilt die Small Business Relief automatisch?

Nein. Sie ist ein Wahlrecht, das berechtigte Unternehmen in der jeweiligen Steuererklärung aktiv beanspruchen, und sie setzt voraus, dass die Bedingungen des Körperschaftsteuerrechts erfüllt sind. Registrierungs- und Erklärungspflichten bestehen weiter; die Entlastung ersetzt keine Compliance.

Ist das dasselbe wie die 0 Prozent für Freezone-Gesellschaften?

Nein, das sind zwei verschiedene Mechanismen. Die Small Business Relief knüpft an die Umsatzgrenze an und steht berechtigten kleinen Unternehmen offen; der 0-Prozent-Satz für qualifizierendes Freezone-Einkommen (Qualifying Free Zone Person, QFZP) folgt eigenen, strengeren Regeln. Welche Route zu einer Struktur passt, ist eine Einzelfallfrage für die Steuerberatung.

Beeinflusst das den besten Zeitpunkt für eine Gründung?

Die Verlängerung nimmt Zeitdruck aus der Entscheidung: Kleinere Strukturen haben drei Jahre mehr Raum, in die Compliance hineinzuwachsen. Ob früher oder später gegründet wird, sollte trotzdem von Geschäftsmodell, Wohnsitzfragen und der Abstimmung mit den eigenen Beratern abhängen, nicht von der Entlastung allein.

Quellen

Stand: 9. August 2026. Allgemeine Information zum Regelwerk der VAE, keine deutsche, österreichische oder schweizerische Steuerberatung. Die Anwendung auf Ihre Struktur gehört zu Ihren qualifizierten Beratern.

Planbarer Einstieg

Drei Jahre mehr Zeit, richtig genutzt.

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