Wegzug nach Dubai: wann § 6 AStG eine Steuer auslöst.
Die Wegzugsbesteuerung betrifft bestimmte Beteiligungen. Entscheidend sind die fiktive Veräußerung, der Anteilswert und eine belastbare Planung vor dem Wegzug.


Direkte Antwort
Amtliche Grundlage: Bundesministerium der Justiz: § 6 AStG, geprüft am 11. August 2026.
Der häufigste Punkt, an dem ein DACH-Unternehmer bei seinem Dubai-Umzug strauchelt, ist nicht die Firmengründung in den VAE. Es ist der Moment, in dem das deutsche oder österreichische Finanzamt die Wegzugsteuer auf seine Beteiligungen ansetzt. Die Summe ist oft siebenstellig, die Liquidität dafür meist nicht vorhanden, und der Bescheid kommt typischerweise nach dem Umzug, wenn die Verhandlungsposition bereits verschlechtert ist. Dieser Beitrag erklärt, wie § 6 AStG in Deutschland und § 27 EStG in Österreich die Wegzugsbesteuerung regeln, was sich seit 2022 verschärft hat, und wie die Planungsspielräume aus der Praxis aussehen.
| 🇩🇪 Deutschland § 6 AStG | 🇦🇹 Österreich § 27 EStG | |
|---|---|---|
| Auslöser | Wegzug bei Beteiligung ≥ 1 % an Kapitalgesellschaft (oder 5-Jahres-Halte-Regel) | Wegzug bei in Österreich angesammelten stillen Reserven in Kapitalanteilen |
| Bemessungsgrundlage | Fiktiver Verkaufsgewinn zum Verkehrswert am Tag vor Wegzug | Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkehrswert |
| Steuersatz | Teileinkünfteverfahren: 60 % steuerpflichtig zum persönlichen Satz (bis 45 % plus Soli) = effektiv ca. 27 % | Sondertarif 27,5 % (KESt-Satz auf Kapitalerträge) |
| Stundung / Raten | Seit 2022: Ratenzahlung in 7 Jahresraten gegen Sicherheit | Nicht-Festsetzungsmodell möglich, wenn später Rückzug nach AT |
| EU-Privileg | Abgeschafft zum 1.1.2022 | Eingeschränkt (Rückzugsklausel bei Umzug in EU/EWR) |
Wann § 6 AStG überhaupt zuschlägt
Die deutsche Wegzugsbesteuerung greift, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Sie halten Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, Limited, oder ausländisches Pendant) in Höhe von mindestens 1 %, Sie waren in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, und Sie geben diese unbeschränkte Steuerpflicht durch Wegzug auf.
Als Auslöser zählt nicht nur der klassische Wohnsitzwechsel. Auch das Aufgeben des gewöhnlichen Aufenthalts löst die Rechtsfolge aus. Die Finanzverwaltung stellt auf die Lebenssachverhalte ab, nicht auf die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein. Wohnsitze, familiäre Bindungen, wirtschaftliche Interessen und tatsächliche Aufenthaltszeiten werden geprüft. Wer in Deutschland eine Wohnung behält, die Familie dort lässt oder mehr als die Hälfte des Jahres dort verbringt, bleibt typischerweise unbeschränkt steuerpflichtig, und § 6 AStG wird nicht ausgelöst, aber die UAE-Seite funktioniert dann auch nicht wie erhofft. Unsere Übersicht zur Firmengründung in Dubai zeigt, was in den VAE tatsächlich aufgesetzt werden muss, damit die Ansässigkeitsverlagerung aus deutscher Sicht wirkt.
Melderecht getrennt prüfen: Unser Guide zur Abmeldung in Deutschland erklärt Frist, Ablauf und die Abgrenzung zur steuerlichen Beurteilung.
Die Auslösung gilt auch für ausländische Kapitalgesellschaften im Privatvermögen. Eine Holding in den VAE, die Sie vor Ihrem deutschen Wegzug bereits halten, zählt zum Wegzugsvermögen. Dies ist einer der Gründe, warum die Sequenzierung (erst Steueransässigkeit brechen, dann Struktur aufbauen) so wichtig ist. Mehr dazu in unserem Beitrag zu den sieben VAE-Holding-Fehlern.
Die 2022er Reform: EU-Privileg weg, Drittstaaten nicht strenger
Bis zum 31. Dezember 2021 unterschied § 6 AStG fundamental zwischen Wegzügen in EU- oder EWR-Staaten und Wegzügen in Drittstaaten wie die VAE, die Schweiz oder die USA. Bei EU-Wegzügen wurde die Steuer festgesetzt, aber zinslos und unbegrenzt gestundet, solange keine Veräußerung der Anteile erfolgte. Bei Drittstaaten-Wegzügen war die Steuer sofort fällig.
Die Reform zum 1. Januar 2022 hat diese Unterscheidung beseitigt. Die unbegrenzte EU-Stundung ist abgeschafft. Wer heute nach Wien, Wiesbaden oder Asunción zieht, löst denselben Steuerbescheid aus. Die einzige verbleibende Erleichterung ist die Möglichkeit, die Steuer auf sieben gleiche Jahresraten zu verteilen. Der Antrag muss gestellt werden, und das Finanzamt verlangt in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe der gesamten Steuerschuld. In der Praxis bedeutet das: Sie müssen die Liquidität für die vollständige Steuer zum Wegzugszeitpunkt nachweisen oder hinterlegen, auch wenn Sie die Raten nur über sieben Jahre zahlen.
Es gibt laufende EuGH-Verfahren zur Unionsrechtskonformität dieser Verschärfung, eine Entscheidung wird für 2027 erwartet. Stand April 2026 ist die Praxis der Finanzverwaltung aber eindeutig: keine EU-Vorzugsbehandlung mehr, keine zinslose Stundung, nur die 7-Jahres-Ratenzahlung gegen Sicherheit.
Wie die Steuer konkret berechnet wird
Die Bemessungsgrundlage ist der fiktive Veräußerungsgewinn am Tag vor dem Wegzug. Es wird so gerechnet, als hätten Sie die Anteile an diesem Tag zum Verkehrswert verkauft. Der Verkehrswert wird meist über ein Bewertungsgutachten ermittelt, typischerweise nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder einer DCF-Methode.
Ein Rechenbeispiel: Eine GmbH mit EUR 1 Mio. Anschaffungskosten und Verkehrswert EUR 5 Mio. am Tag des Wegzugs. Der fiktive Gewinn beträgt EUR 4 Mio. Nach dem Teileinkünfteverfahren sind 60 % davon steuerpflichtig, also EUR 2,4 Mio. Bei einem persönlichen Spitzensteuersatz von 45 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag ergibt sich eine Wegzugsteuer von rund EUR 1,14 Mio. Das ist die Zahl, die fällig wird, wenn der Antrag auf Ratenzahlung nicht gestellt oder nicht bewilligt wird.
Bei Ratenzahlung: EUR 1,14 Mio. geteilt durch 7 Jahresraten = rund EUR 163.000 pro Jahr. Die Sicherheitsleistung muss aber die volle EUR 1,14 Mio. abdecken. Banken akzeptieren Bürgschaften, Grundpfandrechte oder Wertpapierdepots als Sicherheit. Die Sicherheitsleistung selbst kostet typischerweise 0,5 % bis 1 % pro Jahr, je nach Sicherheitsart.
Die 7-Jahres-Ratenzahlung: Was sie wirklich bringt und wo die Falle sitzt
Auf den ersten Blick sieht die Ratenzahlung wie die Lösung aus. Sie ist es oft nicht, aus drei Gründen.
Erstens: Die Sicherheitsleistung. Das Finanzamt verlangt in der Regel 100 % der Steuerschuld als Sicherheit, bevor die Rate bewilligt wird. Wenn Sie nicht vorweisen können, dass Sie die volle Steuer decken könnten, wird die Rate oft nicht zugestanden. In der Praxis scheitern viele Unternehmer genau daran: Die Liquidität steckt in der GmbH, die man gerade nicht verkauft.
Zweitens: Das Rückholrecht des Finanzamts. Wenn Sie innerhalb der sieben Jahre die Anteile verkaufen, Gewinne ausschütten oder nach Deutschland zurückziehen, ändert sich die Steuerbemessung, und Raten können fällig gestellt oder zurückgefordert werden. Die Fesselung ist real.
Drittens: Der Zinsaufwand. Die Ratenzahlung selbst ist zinslos, aber die Kosten der Sicherheitsleistung laufen, und die Mittelbindung kostet kalkulatorische Opportunität. Bei EUR 1,14 Mio. über sieben Jahre entstehen je nach Sicherheitsart EUR 40.000 bis 80.000 Sicherungskosten.
In der Praxis sehen wir Unternehmer, die die Wegzugsteuer lieber einmalig bezahlen und ihre Liquidität freihalten, oder die ihre Struktur vor dem Wegzug so umgestalten, dass die Bemessungsgrundlage sinkt (dazu unten mehr).
§ 2 AStG: Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Wegzug
Wer nach Dubai zieht, stößt auf ein zweites AStG-Kapitel: § 2 AStG, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Sie greift, wenn ein deutscher Staatsangehöriger in ein Niedrigsteuergebiet zieht und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat. Die VAE gelten als Niedrigsteuergebiet im Sinne des AStG.
Wesentliche wirtschaftliche Interessen sind zum Beispiel: eine inländische Betriebsstätte, Beteiligungen an inländischen Personengesellschaften, Einkünfte aus deutscher Quelle von mehr als 30 % der Gesamteinkünfte oder Vermögen in Deutschland über EUR 154.000. Treffen diese Kriterien zu, bleibt die deutsche Finanzverwaltung zehn Jahre lang zuständig für bestimmte Einkünfte aus deutschen Quellen, auch wenn Sie formal nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Der praktische Effekt: Wenn Sie nach Dubai ziehen und eine deutsche Holding oder einen deutschen Betrieb zurücklassen, reicht der Wegzug alleine nicht aus, um aus der deutschen Steuerpflicht herauszukommen. Sie müssen sauber trennen, Strukturen auflösen oder umbauen, und Dokumentation führen. Ohne den Schutz des früheren DBA Deutschland-VAE, das Ende 2021 ausgelaufen ist, hängt der Ausgang fast vollständig vom deutschen innerstaatlichen Recht ab.
Österreich: § 27 EStG und das Nicht-Festsetzungsmodell
Österreichs Wegzugsbesteuerung funktioniert anders. § 27 EStG unterwirft die stillen Reserven in Anteilen an Kapitalgesellschaften dem Sondertarif von 27,5 % (der KESt-Satz). Das österreichische System kennt kein Teileinkünfteverfahren, die gesamten stillen Reserven werden besteuert, aber zum günstigeren festen Satz.
Österreich hat eine Eigenheit: das Nicht-Festsetzungsmodell bei Wegzug in EU- oder EWR-Staaten. Die Steuer wird festgesetzt, aber nicht eingehoben, solange die Rückkehrklausel noch offen ist. Bei Rückkehr nach Österreich innerhalb von fünf Jahren wird die festgesetzte Steuer aufgehoben. Bei Wegzug in Drittstaaten wie die VAE greift dieses Modell nicht, die Steuer wird fällig.
Österreich hat aber einen Vorteil, der Deutschland fehlt: Das DBA Österreich-VAE wurde 2021 novelliert und gilt weiterhin. Artikel 4 liefert einen funktionierenden Tie-Breaker, wenn die Ansässigkeit strittig ist. Das österreichische Anrechnungsmodell auf UAE-Einkünfte ist zwar weniger günstig als das frühere Freistellungsmodell, aber es ist ein Rahmen, in dem Streitigkeiten geregelt werden können. Deutsche haben diesen Rahmen seit 2022 nicht mehr.
Österreichischer Fall: Die Einzelheiten für den Drittstaat-Wegzug stehen im Guide zur Wegzugsbesteuerung in Österreich beim Umzug nach Dubai.
Planungsspielräume, die in der Praxis funktionieren
Wegzugsteuer zu "umgehen" ist weder legal noch sinnvoll. Was aber in der Praxis funktioniert, ist die strukturelle Vorbereitung, die die Bemessungsgrundlage reduziert oder das Timing optimiert.
Optionen, die wir in der Mandantenbetreuung einsetzen:
- Wertoptimierung vor Wegzug: wenn das Unternehmen vor Investitionen, Expansion oder einem Bewertungs-Tiefpunkt steht, kann der Wegzugszeitpunkt vor dem Wertanstieg erhebliche Steuerersparnis bringen. Die Bewertung erfolgt zum Wegzugstag, nicht zum erwarteten Höhepunkt.
- Umstrukturierung vor Wegzug: Einbringung in eine Holdinggesellschaft nach § 20 UmwStG oder andere steuerneutrale Umstrukturierungen können Strukturen schaffen, die später leichter steuereffizient weitergeführt werden können. Diese Maßnahmen brauchen typischerweise eine Haltefrist von fünf Jahren, um nicht rückwirkend schädlich zu werden.
- Teilveräußerung vor Wegzug: Wenn ohnehin ein Verkauf geplant ist, kann ein Teilverkauf vor Wegzug die Veräußerungsgewinnbesteuerung regulär auslösen und den Wegzug auf einen kleineren Restanteil reduzieren.
- Ratenzahlungsantrag mit solider Sicherheitsstruktur: Wer die Sicherheit gut aufstellen kann, gewinnt Planungsflexibilität. Das ist kein Steuervorteil im engeren Sinn, aber Liquiditätsschutz.
- Sequenzierung mit der UAE-Struktur: Erst Steueransässigkeit in Deutschland brechen, dann VAE-Gesellschaften aufbauen. Das verhindert, dass die UAE-Holding in die deutsche Wegzugsteuer-Bemessung einfließt.
Nicht alle dieser Optionen passen zu jeder Situation. Die Entscheidung hängt von Unternehmensstruktur, Zeithorizont, Liquidität, Familie und Zukunftsplänen ab.
Wie wir das in der Mandantenbetreuung handhaben
Aus der Beratungspraxis. Die Wegzugsteuer-Analyse ist der erste Schritt, bevor ein DACH-Mandant mit uns die UAE-Struktur diskutiert. Wir erstellen keine deutschen oder österreichischen Steuererklärungen. Wir arbeiten mit der spezialisierten Steuerkanzlei des Mandanten oder vermitteln an eine. Unser Teil ist die strukturelle Koordination: Wir bringen die Daten aus der deutschen oder österreichischen Analyse mit der UAE-Seite zusammen, bauen die Sequenz zwischen Exit, Strukturgründung und Substanzaufbau, und koordinieren mit beiden Beratern.
Die Fälle, die sauber durchlaufen, haben ein Muster: Der Wegzugsteuer-Bescheid ist geklärt, bevor der Wegzug passiert. Die Ratenzahlung ist beantragt oder die Einmalzahlung gesichert. Die UAE-Struktur wird erst nach dem deutschen Steueransässigkeits-Ende aufgesetzt. Die Substanz in den VAE ist von Anfang an real. Das ist die Reihenfolge, die in den meisten Fällen funktioniert.
Die Fälle, die schiefgehen, haben auch ein Muster: UAE-Struktur wird vor Wegzug aufgesetzt, § 6 AStG schlägt dann auch auf die UAE-Anteile, Liquidität für die Sicherheitsleistung fehlt, Ratenzahlung wird abgelehnt, Einmalzahlung ist nicht möglich, das deutsche Finanzamt pfändet. In dieser Situation gibt es wenige gute Optionen.
Tradeoff: Der Wegzug ist nicht immer die beste Antwort
Die Wegzugsteuer ist ein einmaliger Schlag. Danach ist die Steuerbelastung in den VAE für viele Unternehmer deutlich niedriger, sofern die QFZP-Voraussetzungen sauber erfüllt werden. Aber die Einmalbelastung ist real, die Liquidität muss gesichert sein, und die strukturellen Umstellungen kosten Zeit, Geld und Aufmerksamkeit.
Für Unternehmer mit Beteiligungen im mittleren bis hohen siebenstelligen Bereich, operativer Flexibilität und mehrjährigem Planungshorizont rechnet sich der Wegzug meist. Für Unternehmer, die in Deutschland gebunden sind durch Kunden, Lieferanten, Immobilien, Familie oder Schlüsselpersonal, kann der strukturelle Aufwand den Steuervorteil übersteigen. In diesen Fällen empfehlen wir offen, den Wegzug nicht zu machen oder ihn zu verschieben, bis die Voraussetzungen sauber sind.
Das ehrliche Gespräch kommt am Anfang, nicht hinterher. Ein falscher Wegzug ist schwerer rückgängig zu machen als ein richtiger vorzubereiten.
Weiterführend: Firma in Dubai mit deutschem Wohnsitz: Steuerrisiken, DBA und Hinzurechnung und Kann ich meine deutsche GmbH nach Dubai verlagern?
Quellen und weiterführende Hinweise
- Bundesministerium der Finanzen, Vordruck Anwendung der Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) (abgerufen 2026-04-20)
- Stb. Thalmeir, Neuregelung der Wegzugsbesteuerung § 6 AStG seit 2022 (abgerufen 2026-04-20)
- Flick Gocke Schaumburg, EuGH-Verfahren zur Wegzugsbesteuerung (abgerufen 2026-04-20)
- Taccel, Wegzug nach Dubai: Steuerfallen (abgerufen 2026-04-20)
- Rödl & Partner, Austria/UAE DTA Amendment (abgerufen 2026-04-20)
Mehr zum steuerlichen Gesamtbild in Dubai finden Sie in unserem Überblick zu Steuern in Dubai.
Fachlich weiterführen: Steueransässigkeit vor dem Wegzug planen · VAE-Ansässigkeitsbescheinigung nach dem Umzug
Offizielle Quellen
- Federal Tax Authority: Tax Residency Certificate service
- Federal Tax Authority: Corporate Tax legislation
Zuletzt geprüft: 22. August 2026. Allgemeine Information; die konkrete Anwendung hängt von Person, Zweck und zuständiger Stelle ab.
Häufige Fragen
Kann ich die Wegzugsteuer vermeiden, indem ich vor dem Wegzug die Anteile schenke oder übertrage?
Nein. Schenkung an nahestehende Personen in Deutschland löst Schenkungsteuer aus, bleibt aber in der unbeschränkten Steuerpflicht. Schenkung an Personen im Ausland oder an Stiftungen wird als Entstrickung behandelt und löst § 6 AStG analog aus. Verkauf unter Marktwert wird vom Finanzamt als verdeckte Schenkung oder Gewinnverlagerung aufgegriffen. Es gibt keine einfache Vermeidungsmethode.
Greift § 6 AStG auch bei Wegzug in die Schweiz?
Ja, seit 2022 ohne Unterschied zu Drittstaaten wie die VAE. Die Schweiz ist kein EU- oder EWR-Staat, also gab es auch vor 2022 keine EU-Stundung. Heute gilt für Wegzug in die Schweiz dasselbe wie für Wegzug nach Dubai: sofortige Fälligkeit oder 7-Jahres-Ratenzahlung gegen Sicherheit.
Was passiert, wenn ich in den sieben Jahren der Ratenzahlung die Anteile verkaufe?
Die Ratenzahlung endet, und die Reststeuer wird sofort fällig. Außerdem löst der Verkauf selbst eine Besteuerung aus, typischerweise im UAE-steuerlich freien Umfeld, aber die deutsche Ratenschuld bleibt. Das gesamte Modell ist darauf ausgelegt, Sie in den Anteilen zu halten. Wer plant, innerhalb von sieben Jahren zu verkaufen, sollte ggf. den Verkauf vor den Wegzug ziehen und regulär versteuern.
Wie funktioniert das Ganze, wenn ich österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland bin?
Die Staatsbürgerschaft ist irrelevant für § 6 AStG. Entscheidend ist, wo Sie zum Zeitpunkt des Wegzugs unbeschränkt steuerpflichtig sind. Wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt), unterliegt § 6 AStG beim Verlust dieser Steuerpflicht. Um das österreichische § 27 EStG-Modell zu nutzen, müssten Sie in Österreich steuerlich ansässig sein und von dort wegziehen.
Muss ich die Wegzugsteuer auch auf meine UAE-Holding zahlen, wenn ich sie vor dem Wegzug gegründet habe?
Ja. § 6 AStG gilt für Anteile an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften. Eine vor dem Wegzug gegründete UAE-Holding, an der Sie mindestens 1 % halten, fließt in die Bemessungsgrundlage ein. Genau deshalb empfehlen wir, UAE-Strukturen wie eine UAE-Holdinggesellschaft erst nach sauberer Beendigung der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht aufzusetzen, nicht davor.
Wie hoch ist typischerweise die Sicherheitsleistung bei der 7-Jahres-Ratenzahlung?
In der Regel 100 % der festgesetzten Wegzugsteuer. Manche Finanzämter akzeptieren anteilige Sicherheiten bei nachgewiesener Solidität, aber das ist die Ausnahme. Akzeptierte Sicherheiten sind Bankbürgschaften, Grundpfandrechte, Wertpapierdepots bei deutschen Banken oder Barhinterlegung. Die laufenden Kosten der Sicherheit liegen typischerweise bei 0,5 % bis 1 % pro Jahr des Sicherungsbetrags.
Ab welcher Beteiligung kann § 6 AStG relevant werden?
Erfasst werden Anteile im Sinne von § 17 Absatz 1 EStG. Dazu gehört grundsätzlich eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mindestens 1 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre; die gesamte Beteiligungshistorie muss geprüft werden.
Entfällt die Steuer bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland?
Unter den Voraussetzungen des § 6 Absatz 3 AStG kann der Steueranspruch bei einer nur vorübergehenden Abwesenheit entfallen. Die Rückkehrfrist, Ausschüttungen, Anteilsübertragungen und fortbestehende Rückkehrabsicht müssen dabei genau dokumentiert werden.
Sachverhalt, Nachweise und Reihenfolge gemeinsam prüfen.
Wir koordinieren die VAE-Seite und beziehen Ihren im Wohnsitzstaat zugelassenen Steuerberater auf Wunsch in ein gemeinsames Gespräch ein.
Vom Einzelthema zur belastbaren Gesamtstruktur.
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